Hier sind die wichtigsten Förderbedingungen im Überblick:
1. Kauf von Photovoltaikanlage, Speicher und LadestationDie Förderung im Rahmen des KfW-Programms 442 richtet sich an Haushalte, die eine Photovoltaikanlage (PV), einen Speicher und eine Ladestation für Elektroautos kaufen möchten.
2. Mindestgrößen für die AnlagenUm förderfähig zu sein, müssen die installierten Anlagen folgende Mindestgrößen erfüllen:
- Die Ladestation muss eine Mindestladeleistung von 11 kW haben.
- Die PV-Anlage muss eine Mindestleistung von 5 Kilowattpeak (kWp) haben.
- Der Speicher muss über eine Mindestspeicherkapazität von 5 Kilowattstunden (kWh) verfügen.
3. Besitz eines reinen ElektroautosUm förderberechtigt zu sein, müssen Sie ein rein elektrisch betriebenes Auto (kein Hybrid) besitzen oder ein solches bis zur Antragstellung bestellen. Leasing ist ebenfalls zulässig, vorausgesetzt, der Vertragszeitraum beträgt mindestens 12 Monate.
4. Wohnen in einem BestandsgebäudeDie Förderung gilt ausschließlich für Bestandsgebäude und nicht für Neubauten. Sie müssen das Gebäude selbst besitzen, um förderberechtigt zu sein.